Freitag, 18. Juni 2021

Offener Brief an Thomas Quasthoff

 

Offener Brief an Thomas Quasthoff

23. Januar 2011

Sehr geehrter Herr Quasthoff,

wie in mehreren deutschen Medien zu lesen war, werden Sie im Februar 2011 erstmalig in Israel auftreten – gemeinsam mit dem Israelischen Philharmonischen Orchester (IPO) unter Leitung von Zubin Mehta.

Auf Ihrem Programm stehen unter anderem die Kindertotenlieder von Gustav Mahler.

Wie schon andere vor uns möchten wir Sie nachhaltig bitten zu überdenken, ob Sie wirklich den heutigen Staat Israel mit Ihrer begnadeten Stimme unterstützen möchten. So zumindest ist Ihr Auftritt mit dem IPO zu interpretieren. Wir sagen dies nicht einfach so dahin – das IPO sieht das so. So heißt es auf der Internetseite des Orchesters, bei der Darstellung der Zeit zwischen 1947 und 1956, dass in dieser Dekade „einige der berühmtesten Künstler gekommen“ seien, um sich „durch das Orchester mit dem Staat Israel zu identifizieren.“ (www.ipo.co.il/eng/About/History/.aspx)

Ist Ihnen wirklich daran gelegen, sich als unabhängiger Künstler vor den Karren des Staates Israel, damit eben auch seiner Politik, spannen zu lassen, während weltweit Menschen der vielen Toten des israelischen Überfalls auf Gaza im Winter 2008 / 2009 gedenken?

In seinem jüngsten Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen kritisierte der UN-Sonderberichterstatter und Völkerrechtler Richard Falk die Tendenz der internationalen Gemeinschaft, die Übergriffe gegen die unter israelischer Militärkontrolle im Westjordanland und in Ostjerusalem lebenden Palästinenser nicht zur Kenntnis zu nehmen. Wegen dieser Übergriffe trägt die israelische Besatzung zunehmend die Züge von Apartheid. Richard Falk weist darauf hin, dass die Palästinenser zum Beispiel von der Benutzung der Straßen ausgeschlossen sind, die den Bewohnern der benachbarten, völkerrechtswidrigen und aus ideologischen Gründen nur Juden vorbehaltenen Siedlungen zur Verfügung stehen.

Im Hinblick auf Ihr geplantes Gastspiel bedeutet die israelische Apartheidpolitik auch, dass diejenigen palästinensischen Bewunderer Ihrer Kunst, die unter israelischer Besatzung leben, nicht nach Tel Aviv kommen können, um Sie singen zu hören: Das Gesetz verbietet es ihnen und Mauern, Zäune und Checkpoints hindern sie daran.

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat in seinem Gutachten vom Juli 2004 den israelischen Mauerbau in den besetzten palästinensischen Gebieten für illegal erklärt, alle israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalems für rechtswidrig erklärt und festgehalten, daß die von der Besatzungsmacht Israel ergriffenen Maßnahmen zur Änderung des Rechtsstatus und der demografischen Zusammensetzung des besetzten Ost-Jerusalems keine rechtliche Gültigkeit besitzen und null und nichtig sind.

Bis heute missachtet Israel dieses Gutachten. Im Gegenteil: Der Mauerbau wurde nahezu vollendet, der Ausbau jüdischer Siedlungen geht unverzüglich weiter, in Ost-Jerusalem betreibt Israel eine Politik der Enteignung und Vertreibung der einheimischen palästinensischen Bevölkerung der Stadt.

Die palästinensische Zivilgesellschaft hat im Juli 2005, ein Jahr nach dem Gutachten des IGH, dazu aufgerufen, gegen Israel solange Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen (BDS) zu verhängen, bis Israel dem internationalen Recht, also auch seine Verpflichtung umsetzt, den Palästinensern das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung zuzugestehen.

Zu dieser inzwischen weltweiten gewaltlosen Bewegung gehören u.a. die Regisseure Mike Leigh und Ken Loach, 180 Künstler aus Irland, 500 aus Montreal, auch die internationale Vereinigung der Künstler gegen Apartheid. Unter ihnen sind Juden und Israelis, die nicht mehr hinnehmen wollen, dass Israel ständig versucht, seine Verletzungen der palästinensischen Menschenrechte hinter einer Fassade der Normalität zu verbergen.

In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts hat die Ächtung der Apartheid-Politik Südafrikas durch die meisten Länder der Welt dazu geführt, dass diese Politik beendet und eine Regierung etabliert wurde, in der alle Bevölkerungsgruppen gleichberechtigt vertreten sind. Gerade die Weigerung vieler Kulturschaffender, Universitäten und Sportorganisationen hat in besonderem Maß zu dieser Veränderung beigetragen. Sehr geehrter Herr Quasthoff, wir bitten Sie dringend, Ihr Gastspiel in Israel abzusagen.Erteilen Sie der israelischen Politik von Apartheid, Unterdrückung und Besatzung eine Absage.

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

Itaf Al-Abbadi, Wachtberg
Ehrhardt Arendt, Dortmund
Ruth Asfour ,Offenbach
Dr. Inge Bartke-Anders
Winfried Belz
Juliane Bieberstein
Heinrich Brüggemann
Marlies Brüggemann
Christel Buchinger, Berlin
Dr. Annelise Butterweck
Erika Christmann
Norbert Christmann
Dr. Rainer Duhm
Hanja Van Dyck
Martin Forberg
Doris Ghannam
Sieglinde Gravenhorst
Hans Haußmann
Evelyn Hecht-Galinski
Dr. Thomas Hohnerlein, Berlin
Dietrich Hyprath, Sant Josep (Spanien)
Souhail Kahla für Palestinian Students for Peace
Claudia Karas
Dieter Kaltenhäuser
Elisabeth Kaltenhäuser
Dr. Kate P. Katzenstein-Leiterer
Ursel Kammann
Dagmar Kirsche
Annette Klepzig
Marianne Kluge
Manfred Lotze
Brigitte Maske, Bielefeld
Dr. Hajo G. Meyer, Überlebender von 10 Monaten in Auschwitz
Dr. Izzeddin Musa, Wachtberg, Vors. G.H.U.P. e.V.
Haret Musa, Wachtberg
Sarah Musa, Wachtberg
Gertrud Nehls für den Arbeitskreis Nahost Hagen
Rosemarie zur Nieden
Fatima Radjaie
Ellen Rohlfs, Leer, Mitglied von Gush Shalom
Prof.Dr. Werner Ruf
Ingrid Rumpf
Günter Schenk, Strasbourg
Martin Selzer
Gudrun Ullmann
Siegfried Ullmann
Rüdiger Vehof, Bonn
Dr. Viktoria Waltz
Sabine Werner

AK Nahost Berlin
BDS-Gruppe Berlin
Berlin Academic Boycott
Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V. (EJJP)
Münsteraner AK für Frieden in Palästina und Israel
Nakba-Gruppe Bonn
Palästina/Nahost-Initiative Heidelberg

Nachtrag: Quasthoff sagt Konzert in Israel wegen Krankheit ab

Donnerstag, 10. Juni 2021

Die Verleumder - Mainstream-Journalisten vom Feinsten


Die Verleumder: Mainstream-Journalisten vom Feinsten

Viel Spaß bei der Schmierentheater-Lektüre

IM

 

https://snanews.de/20210602/rechtsstreit-nahost-korrespondentin-wdr-2338855.html?utm_source=push&utm_medium=browser_notification&utm_campaign=sputnik_sna

„Man wollte mich diskreditieren“ - Rechtsstreit zwischen Nahost-Korrespondentin und WDR

13:55 02.06.2021       vom Ilona Pfeifer

 

Gibt es ein Urheberrecht auf ein Interview als Sprachwerk, und muss man es sich als Interviewpartner gefallen lassen, wenn ein Medium trotz Einspruchs das Interview verwendet und obendrein Falschbehauptungen verbreitet? Darum geht es im Rechtsstreit zwischen der freien Syrien-Korrespondentin Karin Leukefeld und dem Westdeutschen Rundfunk (WDR).

 

Für ein Hörfunkfeature, das Autor Marc Thörner im Auftrag des WDR für sämtliche ARD-Rundfunkanstalten produzierte, hatte sich dieser mit einer Interviewanfrage per E-Mail im August 2019 bei der Nahost-Korrespondentin Karin Leukefeld gemeldet. Leukefeld berichtet seit fast zehn Jahren für verschiedene deutschsprachige Medien aus Syrien und ist die einzige deutsche Korrespondentin, die in Syrien akkreditiert ist. Wegen ihrer langjährigen Erfahrung als Journalistin und ihrer Expertise als Korrespondentin, die tatsächlich vor Ort ist und mit der lokalen Bevölkerung spricht, schien es nur recht und billig, Karin Leukefeld als Gesprächspartnerin anzufragen, um die Zukunft Syriens zu diskutieren.

Bezüglich der Fragen schrieb Thörner vorab, er wolle Leukefelds „Einschätzung der syrischen Innen-, insbesondere der Versöhnungspolitik. Zweitens geht es darum, wie Sie die deutsche Außenpolitik hinsichtlich Syriens einschätzen, auch das Syrien-Bild in den deutschen Medien.“ Die Nahost-Korrespondentin, die in der Vergangenheit unter anderem auch Beiträge für den WDR produziert hatte, sagte zu und bereitete sich auf die genannten Themen vor. Bei der Aufzeichnung des über 40-minütigen Skype-Interviews sei sie dann aber stutzig geworden, so Karin Leukefeld gegenüber SNA News. Manche Themen seien gar nicht zur Sprache gekommen, andere, die so nicht vereinbart gewesen seien, seien dafür beharrlich erfragt worden.

 

„Ein Punkt, warum ich beim Interview misstrauisch geworden bin, war das Thema: die Sicht der deutschen Medien auf den Syrien-Konflikt. Dazu kann ich sehr viel sagen. Aber er hat gesagt: Sie schreiben ja für die Junge Welt und für RT. RT stuft er rechts ein, die Junge Welt links außen. Er hat auch gesagt: Fällt Ihnen nicht auf, dass Ihre Argumentation ähnlich ist, wie die der AfD? Da habe ich gesagt: Hören Sie mal, das eine ist eine Partei und ich bin eine Korrespondentin vor Ort. Sie selbst sind auch Korrespondent und Sie wissen, dass man berichtet, was man vor Ort hört und sieht, und versucht, das an die Öffentlichkeit in Deutschland zu vermitteln.Das hat mit der Position von irgendeiner Partei gar nichts zu tun“, so Leukefeld. Thörner habe trotzdem immer weiter gebohrt bis sie schließlich gesagt habe, dass sie dazu gar nichts mehr sage. „Er wollte, dass ich mich von der AfD distanziere. Ich habe gesagt, ich bin eine Journalistin und muss mich nicht von irgendwelchen Politikermeinungen distanzieren. An dem Punkt bin ich misstrauisch geworden.“

 

Karin Leukefeld

freie Journalistin, freie Korrespondentin in Syrien

Das Unbehagen, das sie während des Interviews verspürt und teils auch geäußert habe, habe sie dazu veranlasst, nach dem Gespräch per E-Mail nachzufragen, welche Gesprächsteile der Autor für sein Radiofeature verwenden wolle, verbunden mit der Bitte, diese vorher in ihrem jeweiligen Kontext autorisieren zu können. Das habe Thörner abgelehnt, woraufhin sie ihn und den Sender davon in Kenntnis gesetzt habe, dass sie ihre Zustimmung für die Verwendung ihres Interviews zurückziehe, so die Syrien-Korrespondentin.

Veröffentlichung mit Falschbehauptung

 

Trotz Leukefelds ausdrücklichen Widerspruchs, samt Begründung, wurde das Radiofeature am 26. Februar 2020 veröffentlicht und über die ARD-Hörfunkanstalten bundesweit ausgestrahlt. Lange Zeit war das Feature auch in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abrufbar, wenn auch mit einer vorangestellten Gegendarstellung, die Karin Leukefeld erwirken konnte. Die Gegendarstellung bezieht sich auf diese Passage in dem Feature, in der Autor Thöner erklärt:

„Bald nach unserem Gespräch überrascht mich Karin Leukefeld mit einer E-Mail. Die Passagen über die SSNP und deren Selbstmordattentate möchte sie aus dem Gespräch gestrichen haben. Als ich das ablehne, weil das journalistischen Standards nicht entspricht, will sie das gesamte Interview zurückziehen.“

 

Marc Thörner

Autor des WDR-Feature (Auszug)

Eine glatte Falschbehauptung, wie sich aus der Klageschrift der Journalistin ergibt. An keiner Stelle hatte Leukefeld das Zurückziehen ihres Interviews mit Passagen über die syrische Oppositionspartei SSNP verbunden. Tatsächlich hatte sie, nachdem sich Thörner nicht dazu äußern wollte, welche Passagen er nutzen wollte, zur Begründung ihrer Absage lediglich geschrieben, sie kenne sein Manuskript nicht und wisse nicht, welche ihrer Aussagen in welchem Kontext übernommen werden sollten. Da Thörner sich dazu nicht äußern wolle oder könne, ziehe sie ihre Zustimmung zurück.

 

Nach einiger Zeit verschwand das Feature aus den Mediatheken der ARD, das Transkript blieb jedoch noch für eine weitere Weile auf der WDR-Seite einsehbar. Ein Jahr später sind sowohl das Radiofeature als auch das Transkript in der ARD-Mediathek nicht mehr abrufbar. Hinweise auf die Sendung sind mit dem Satz versehen: „Aufgrund einer laufenden juristischen Klärung kann diese Sendung aktuell nicht angehört werden.“ Presseankündigungen beim WDR sind noch einsehbar.

Das Internet vergisst nichts

Dass das Feature nicht mehr in den Mediatheken verfügbar ist, dürfte nur ein schwacher Trost sein, denn bekanntlich vergisst das Internet nichts. Bereits eine kurze Abfrage über ein Webarchiv fördert das fragliche Werk wieder zutage, so wie es ausgestrahlt worden ist. Beim Anhören von Thörners knapp einstündigem Beitrag fällt von Beginn an auf, dass mit vielfältigen Hintergrundgeräuschen und Audioeffekten eine bestimmte Atmosphäre geschaffen werden soll, eine Stimmung, vor deren Hintergrund der Autor sein Narrativ von Assads „neuem syrischen Reich“ ausbreitet. O-Töne aus dem über 40-minütigen Interview mit Karin Leukefeld tauchen in kleinen, aus dem Zusammenhang gerissenen Schnipseln auf. Mehrmals werden sie mit den Aussagen des AfD-Politikers Christian Blex zusammengefügt, als sei das eine natürliche Allianz. Von ihrer Expertise über Syriens mögliche Zukunft bleibt hingegen kaum etwas übrig.

Als sie das Feature erstmals gehört habe, sei ihr klar geworden, dass Autor Marc Thörner für seine Darstellung eine völlig andere Idee gehabt habe, als er ihr bei der Interviewanfrage vermittelt habe, erinnert sich Karin Leukefeld. Es sei ihm nicht um die Frage gegangen, wie die Zukunft von Syrien aussehe, sondern er habe ein bestimmtes Bild gehabt, wie er sie darstellen wollte.

 

Auf der einen Seite habe Thörner sich nicht die Mühe gemacht, Hintergründe zu erklären, wie etwa Entstehung und Zusammensetzung der syrischen Oppositionspartei SSNP. Auf der anderen habe er die üblichen Bilder von Gut und Böse bedient, mit den üblichen Verdächtigen, wie dem bösen Machthaber Assad, der bösen Hisbollah, den bösen Komplizen Russland und Iran.

„Ich denke, da hatte er schon ein Gerüst, in welche Richtung das gehen soll – Märtyrer, Islamisten, Nazis. Dass ich da mit reingenommen wurde, hat meines Erachtens den einzigen Grund, dass ich diskreditiert werden sollte. Denn für die Idee, wie er das angebliche neue syrische Reich von Baschar al Assad darstellt, brauchte er mich überhaupt nicht. Dafür brauchte er die genannten Märtyrer, Islamisten und Nazis. Aber ich als Journalistin hatte für diese Darstellung überhaupt keine Funktion. Ich denke, der einzige Grund, warum er mich interviewt hat, war, dass er mich da irgendwie reinmischen wollte, weil ich als Journalistin sehr viel Kritik ausgesetzt bin dafür, dass ich seit bald zehn Jahren aus Syrien berichte. Ich denke, da wollte er noch eins draufsetzen.“

Leukefeld zieht vor Gericht

 

Im Mai 2020 reichte Karin Leukefeld am Landgericht Köln Klage gegen den WDR ein. Kernpunkte waren hierbei die Frage, inwiefern der WDR, trotz Leukefelds Widerspruch, ihr Interview hat verwenden dürfen, sowie die Falschbehauptung bezüglich Leukefelds Begründung für das Zurückziehen des Interviews. Über ein Jahr später trafen sich die Parteien am vergangenen Donnerstag vor Gericht.

 

Wie Karin Leukefeld im Anschluss daran gegenüber SNA sagte, sei der Richter der Argumentation ihrer Anwälte nicht gefolgt, dass das Interview als Sprachwerk dem Urheberschutz unterliegt. Die Rechtslage sei hier nicht ganz klar, erklärt die erfahrene Journalistin.

„Der Standard ist eigentlich, dass man mit dem Interviewpartner das Gespräch führt und dann sagt: Bevor ich das veröffentliche, lege ich Ihnen das vor und Sie autorisieren das. Das ist mein Standard, wie ich das immer mache, und ich weiß es auch von anderen Kollegen. Aber es gibt dazu offensichtlich keine rechtliche Festlegung. Es gibt zahlreiche Rechtsstreitigkeiten in dieser Angelegenheit. Immer in den Fällen, wo der Interviewte den Eindruck hat oder auch nachweisen kann, dass die Nutzung der O-Töne in einem ganz anderen Kontext gelaufen ist.“

 

Karin Leukefeld

freie Journalistin, freie Korrespondentin in Syrien

In dem anderen zentralen Streitpunkt, nämlich der Begründung für ihren Rückzug, habe der Richter hingegen ganz klar gesagt, dass sich das aus dem Schriftverkehr nicht ergebe. „Das hat sich Herr Thörner so zurechtgebogen und das ist eine Falschbehauptung, da hätte ich Recht.“

Nach einer kurzen Verhandlungspause mit intensiven Beratungen habe der WDR einen Vorschlag zur Güte vorgelegt, den sie angenommen habe, so Leukefeld. Dieser müsse beim WDR aber noch hausintern abgestimmt werden und werde daher erst in einigen Wochen spruchreif.

Einen Tag nach der Verhandlung haben wir die Anwaltskanzlei, die den WDR vertritt, angeschrieben, um ihm ebenfalls die Gelegenheit zu geben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Bis zum Redaktionsschluss (am Mittwoch) haben wir keine Antwort erhalten.

 

Das Interview mit Karin Leukefeld zum Nachhören hier:

https://soundcloud.com/sna-radio/nahost-korrespondentin-leukefeld-uber-wdr-man-wollte-mich-diskreditieren?utm_source=snanews.de&utm_campaign=wtshare&utm_medium=widget&utm_content=https%253A%252F%252Fsoundcloud.com%252Fsna-radio%252Fnahost-korrespondentin-leukefeld-uber-wdr-man-wollte-mich-diskreditieren

 

Link in die Befehlszeile einkopieren

 


Dienstag, 8. Juni 2021

Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg an Angela Merkel

 Die Veröffentlichung wurde vom Verein genehmigt.


An Bundeskanzlerin Angela Merkel

der Bundesrepublik Deutschland

Bundespresseamt

Dorotheenstrasse 84

10117 Berlin

                                                                               Potsdam/Berlin Mai 2021

 

Betreff: Ereignisse in Gaza

 

Sehr geehrte Frau Angela Merkel,

Seit dem Jahre 1967 steht das Gazaland unter völkerrechtswidriger israelischer Besatzung.

In seinem Buch "Gaza: An InquestintoitsMartyrdom" (Eine Untersuchung seines Martyriums) sagt Norman G. Finkelstein: "Der Refrain, dass Israel ein Recht auf Selbstverteidigung hat, ist ein Ablenkungsmanöver. Die wirkliche Frage ist: Hat Israel das Recht, Gewalt anzuwenden, um eine illegale Besatzung aufrechtzuerhalten? Die Antwort ist nein."

Er geht weiter auf das schlagfertige Argument ein, dass die Angriffe der Hamas ein "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" darstellen und aus humanitären Gründen nicht gerechtfertigt sind:

"Die Menschen in Palästina haben die Hamas unterstützt, als sie kriegerische Aktionen gegen Israel startete. Auf dem Höhepunkt ihres Martyriums zogen es die Bewohner des Gazastreifens vor, im Widerstand zu sterben, anstatt unter einer unmenschlichen Blockade zu verenden ... Der Widerstand war meist fiktiv, da die rudimentären Geschosse wenig Schaden anrichteten. Die ultimative Frage ist also: Haben die Palästinenser das Recht, symbolisch dem langsamen Tod zu widerstehen, der von periodischen Massakern unterbrochen wird, oder obliegt es ihnen, sich hinzulegen und zu sterben?"

Die Palästinenser wurden 1948 nicht gefragt, ob sie der Gründung des Staates Israel zustimmen oder nicht. Es wurde ihnen per UNO- Beschluss 181 „verordnet“ und wer dem widersprach, der wurde ermordet oder mit Waffengewalt aus seiner angestammten Heimat vertrieben. Bisher wurde den Palästinensern die Gründung eines eigenen, überlebensfähigen Staates verwehrt.

Was nicht jedem bekannt sein dürfte : Obwohl die UNO 56 % Palästinas gegen den ausdrücklichen Willen seiner Bevölkerung vorwiegend den europäischen Siedlern als Staat zugeprochen hatte, eroberten die Zionisten bereits vor der offiziellen Gründung des Staates Israel , am 14.5.1948, weitere 22 % palästinensischen Territoriums und deportierten systematisch die gesamte arabische Bevölkerung, die zu diesem Zeitpunkt 53 % der für einen  Staat Israel vorgesehenen Teil Palästinas ausmachte.

Seit 1947 ist Israel, das von den USA militärisch unterstützt wird, auch beim Bau und der Modernisierung einer eigenen Atomwaffenindustrie, die billigste Speerspitze der USA bei der Sicherung billiger Rohstoffe, vor allem von Erdölquellen, im Nahen Osten.

Sowohl Israel, als auch die USA traten bisher alle UNO- Resolutionen bezüglich der von Israel rechtswidrig besetzt gehaltenen Gebiete mit den Füßen.

Bereits im Dezember 2008 lag seitens der von den Palästinensern gewählten Hamas, das Angebot vor, Israel anzuerkennen, wenn dieses die besetzten Gebiete als Staatsgebiet eines palästinensischen Staates anerkennen würde.

Warum verschweigt uns das die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ?!

Warum verschweigt sie uns, dass sich laut GKKE vom Jahre 2007 die genehmigten deutschen Rüstungsexporte nach Israel im Jahre 2006 19,5 Millionen Euro betragen haben ( die nicht genehmigten und über Drittstaaten umgelenkten, sind aller Wahrscheinlichkeit viel höher!)

Warum verschweigt uns die deutsche Bundesregierung, dass deutsche Rüstungsfirmen wie Diehl Munitionssysteme oder Rheinmetall DeTecengstens mit der israelischen Rüstungsindustrie besonders auf den Gebieten Kampfpanzer und U- Booten zusammenarbeiten ?

Warum verschweigt uns die deutsche Bundesregierung, dass vor Jahren von Hamburg aus als Mähdrescher deklarierte Panzer auch jetzt bei der Gaza Operation Israels gegen die Palästinenser eingesetzt werden ?

Wir meinen, dass es eine Schande ist, wenn man sich als Bundeskanzlerin bzw. als Parteienvertreter gleich welcher Partei in Deutschland durch eine  Pro- Israel Erklärung mit einem militaristischen Regime gemein macht, das sowohl jahrelang UNO- Forderungen über den Abzug Israels aus den besetzten palästinensischen Gebieten missachtet, das illegal über Atomwaffen verfügt, das die primitivsten Menschenrechte der Palästinenser mit Füßen tritt, als auch das letzte Waffenstillstandsabkommen einseitig gebrochen hat. Übrigens sehen das auch Zehntausende Israelis so, die sowohl im Jahre 2003 als auch kürzlich aus Protest gegen das militaristische, menschenverachtende Verhalten der israelischen Regierung auf die Strasse gegangen sind.

Unsere Forderung an die deutschen Politiker, einschließlich der Abgeordneten des Deutschen Bundestages:

Keine Gleichsetzung der derzeitigen instabilen, verbrecherischen israelischen Regierung mit den frommen Juden in Israel und weltweit !!

 

Mit der dringlichen Bitte um Ihre geschätzte Antwort !

i.                    A. „Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg

“Brigitte Queck

www.muetter-gegen-den-krieg-berlin.de

Abs: Brigitte Queck, Humboldtring 11, 14473 Potsdam

 

 Auf diesen Brief hat das AA geantwortet:

 

AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice




Sehr geehrte Frau Queck,

vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts.

Die Bundesregierung ist über die jüngste Eskalation der Gewalt im Nahen Osten
tief erschüttert. Zahlreiche Menschen in Israel und den besetzten
Palästinensischen Gebieten haben in der Eskalation der Gewalt ihr Leben
verloren. Ihren Angehörigen gilt unser Mitgefühl.

Deshalb begrüßt die Bundesregierung die nunmehr eingetretene Waffenruhe, die
verhindert, dass es weitere Opfer gibt. Sie hat den Raketenbeschuss auf Israel
auf das Schärfste verurteilt und in diesem Zusammenhang das
Selbstverteidigungsrecht Israels betont. Gleichzeitig hat Bundesminister Maas
am 20. Mai bei seinem Besuch in Israel und den besetzten Palästinensischen
Gebieten vor Ort Gespräche mit Entscheidungsträgern geführt, um über
langfristige Schritte der Deeskalation und einer Rückkehr zum politischen
Dialog zu beraten.

Die Bundesregierung hat sich bereits vor der jüngsten Gewalteskalation für
notleidende Menschen in Gaza eingesetzt und noch während der jüngsten
Eskalation die Bereitstellung von 40 Millionen Euro humanitärer Hilfe für die
Zivilbevölkerung in Gaza angekündigt. Sie prüft weitere Beiträge auf Grundlage
der eingehenden Bedarfsmeldungen der humanitären Organisationen vor Ort.

Die weiterhin angespannte Lage in Jerusalem beobachtet die Bundesregierung mit
großer Sorge. Sie ruft alle Seiten auf, mit Besonnenheit und Zurückhaltung zu
handeln und von provokativen Schritten abzusehen, die die Lage weiter
verschärfen könnten. Der historische und rechtliche Status Quo an den Heiligen
Stätten muss respektiert und gewahrt werden. Die Ansiedlung israelischer
Staatsbürger und damit verbundene Abrisse und die zwangsweise Räumung von
palästinensischen Wohnunterkünften in den besetzten Gebieten, einschließlich
in Ost-Jerusalem, verstoßen nach Auffassung der Bundesregierung gegen
geltendes Völkerrecht und stellen ein Hindernis im Friedensprozess dar. Sie
hat wiederholt ihre Sorge über solche Räumungen ausgedrückt, zuletzt gemeinsam
mit ihren französischen, britischen, spanischen und italienischen Partnern am
6. Mai.

Die jüngste Gewalteskalation unterstreicht den dringenden Bedarf an einer
politischen Lösung im jahrzehntealten Konflikt zwischen Israel und den
Palästinensern. Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass nur
eine verhandelte Zwei-Staatenlösung einen nachhaltigen Frieden für die
Menschen in der Region gewährleisten kann. Daher wird sie sich weiter nach
Kräften um eine Rückkehr zu politischem Dialog und einer Wiederaufnahme von
Verhandlungen bemühen.



Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt


Mein Kommentar (Izzeddin Musa):

Der Auschwitz-Minister meint: "Israel hat den Raketenbeschuss auf Israel auf das Schärfste verurteilt und in diesem Zusammenhang das Selbstverteidigungsrecht Israels betont".

Das unterdrückte Volk der Palästinenser, dessen Land Israel völkerrechtswidrig beraubt, sein Selbstbestimmungsrecht verweigert, seit 73 Jahren besetzt hält, hat "KEIN" Recht sich selbst, gegen die militärische Übermacht des Apartheid-Staates Israel zu verteidigen!

Die Einseitigkeit des Auschwitz-Ministers ist ekelhaft. Hoffentlich ist er bald weg.