Freitag, 10. März 2017

Flagrante Verletzung des Völkerrechts durch deutsche Medien



In den Köpfen der meisten Medienmacher hat sich der Gedanke, dass Palästina nicht mehr den Ureinwohnern gehört, sondern den Zionisten, eingebrannt. Das haben sie damit dokumentiert, als sie, zur Weihnachtszeit 2015, Bethlehem zum Staatsgebiet Israels zugeschlagen haben. Palästina hat in ihren kleinen Köpfen nicht mehr existiert!!! Aus Wissen, Unwissen oder Ignoranz bleibt zunächt dahin gestellt. Sie ahnten nicht, dass sie damit einen eklatanten Fehler und eine flagrante Völkerrechtsverletzung, die ihres Gleichen sucht, begangen haben. Glaubten sie etwa, das könnte durchgehen und nach und nach wäre Palästina getilgt? Man könnte es vielen Europäern, dass sie stets den Wunsch hegten, Europa „judenfrei“ zu machen, in dem sie Palästina als Ersatzheimat für die Juden auserkoren haben, unterstellen.

Und genauso, wie die Entdeckerfahrten ab dem 15. Jahrhundert von Anfang an letztlich einem ethisch minderwertigen Zweck dienten, nämlich den Rest der Welt mit vorgehaltener Waffe für Europas Krise bezahlen zu lassen, so diente auch das zionistische Projekt von Anfang an einen verwerflichen Zweck, nämlich dem, Europa "judenfrei" zu machen, dergestalt, dass die christlichen Europäer den jüdischen Europäern die Möglichkeit gaben, auf Kosten der Palästinenser [die wahren Nachfahren der antiken Juden, wie Shlomo Sand darlegt (1), auf älteren Forschungsergebnissen aufbauend] einen Staat zu Gründen, in dem sie nach eigenen Gutdünken schalten und walten konnten - außerhalb Europas, versteht sich. Also kann Israel gar nicht anders als so zu handeln, wie es das tut. Andernfalls, wenn es nicht rassistisch gegenüber den Palästinensern wäre, würde es den ganzen Zionismus ad absurdum führen. Das darf freilich nicht bedeuten, dass wir davor die Augen zu verschließen hätten, nach der Devise: "Der Jude unter den Staaten (wie Israel von Broder genannt wurde und wird) muss halt so handeln, weil er der Jude unter den Staaten ist. Also, es wäre antisemitisch, sich daran zu stören."

Nun haben sich die „Ahnungslosen“ Medien verrechnet und eine Sintflut Proteste ging bei ihnen ein. Sie wussten welche Konsequenzen auf sie zukommen können und machten alle den totalen Rückzieher, auch öffentlich.

Während allerdings Russland wegen der Krim-Zurückholung mit Sanktionen belegt wurde, darf das jüdische Besatzungsregime weiter gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte verstoßen, Land rauben, illegal siedeln und immer neue Tatsachen schaffen? Das alles geschieht ganz dreist unter den Augen der Werte-Staatengemeinschaft.


Hier die Korrespondenz:


14.12.2015 
Flagranter ZDF-Verstoß gegen das Völkerrecht


An den
Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF)
Herrn Dr. Thomas Bellut


Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,
als Deutsch-Palästinenser, der seit fast 60 Jahren hier ansässig ist, bin empört über die Ankündigung, dass das ZDF-Weihnachtskonzert aus Bethlehem, das Weihnachten am 24.12.2015 gesendet werden soll, in der erwähnt wird, dass Bethlehem in Israel liegt. Mit dieser Aussage stellen Sie sich über das Völkerrecht. Bethlehem liegt, ohne wenn und aber, in den von Israel besetzten Gebieten, eben als "Occupied Territories" von der Völkergemeinschaft ist definiert worden sind.

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/7747c5ad-75d4-3599-8aca-0c0f5e0c4729/123416f9-8193-4345-929b-d4940bc63d73?doDispatch=1


Es erscheint unerträglich, wenn Sie eigenmächtig handeln und versuchen, bewusst oder unbewusst, besetzte palästinensische Gebiete Israel zu zuschlagen. Man könnte annehmen, es handele sich um "Nicht-Wissen" oder um eine einseitige Parteinahme für Israel. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel und daher, nicht annehmbar und mit Nachdruck zurück zu weisen. Das diese ZDF-Angabe eine unverantwortliche Verletzung des öffentlich-rechtlichen Auftrages ist, muss nicht extra betont werden.

Als Verantwortlicher werden Sie hiermit aufgefordert, diese falsche Behauptung, Bethlehem gehöre zu Israel, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und zu korrigieren. Wegen der Dringlichkeit, erwarte ich eine sofortige Stellungnahme, dass die Klarstellung unentwegt erfolgen wird. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

CC an:
ZDF-Rat
Auswärtiges Amt


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Izzeddin Musa
Anschrift


 
ZDF bezieht öffentlich Stellung:

 
Als Journalisten fühlen wir uns den Prinzipien von Faktentreue, Trennung von Bericht und Kommentar, von Vielfalt verpflichtet. Aber wir wissen auch: Wer 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche sendet, analog, digital und online, dem unterlaufen trotz aller Anstrengungen von Redaktion und Korrespondenten auch Fehler.

Dazu bekennen wir uns. Deshalb haben wir auf heute.de nach dem Vorbild der "New York Times" die Rubrik "Korrekturen" eingerichtet. Auf dieser Seite weisen wir auf Fehler, die wir in der Berichterstattung gemacht haben, hin und korrigieren sie. Das können Fehler oder Unkorrektheiten sein, die wir in selbstkritischer Betrachtung unserer Arbeit selbst erkennen, aber auch solche, auf die uns Betroffene, Experten oder unser Publikum aufmerksam machen. Wir glauben, dass Transparenz das beste Gegenmittel gegen Verschwörungstheorien und Manipulationsvorwürfe ist.

Das ZDF hat als öffentlich-rechtlicher Sender eine besondere Verpflichtung gegenüber seinem Publikum. Wir wissen, wie wichtig die Berichterstattung in unseren Nachrichtensendungen, Magazinen oder Dokumentationen für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Wir verstehen die "Korrekturen"-Rubrik als Beitrag zur Offenheit gegenüber dem Beitragszahler und zur internen Fehlerkultur.

Wir arbeiten mit aller Gewissenhaftigkeit daran, Fehler zu vermeiden. Wo sie dennoch passieren, werden wir Fehler in chronologischer Reihenfolge auflisten und "Korrekturen" vornehmen.

Peter Frey, Chefredakteur des ZDF


Das ZDF schrieb auch postalisch am 21.12.2015

Weihnachten in Bethlehem

Sehr geehrter Herr Dr. Musa

In einer E-Mail vom 14.12.2015 an den Intendanten haben Sie uns auf einen schweren Fehler in der Programmankündigung für unsere Sendung „Weihnachten in Bethlehem“ aufmerksam gemacht. Herr Dr. Bellut hat uns als zuständige Redaktion gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir haben den Eintrag umgehend korrigiert und Israel als Herstellungsland gelöscht. Dieser Fehler hätte uns nicht passieren dürfen. Ich möchte Ihnen versichern, dass er keinesfalls vorsätzlich geschehen ist. Im Gegenteil: Bei den Dreharbeiten war es uns ein Anliegen, die Situation in Bethlehem korrekt darzustellen und die politischen wie alltäglichen Probleme offen anzusprechen. Ich hoffe, die Sendung selbst wird Sie davon überzeugen.

Auch bei unseren Unterhaltungsprogrammen legen wir hohe journalistische Maßstäbe an. Für den Fahler, der uns in diesem Fall passiert ist, möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen.


Mit freundlichen Grüßen

Tobias Feilen




Schreiben vom selben Tag an die FAZ:

Flagrante Verletzung des Völkerrechts durch die FAZ

 
Sehr geehrte Damen und Herren von der FAZ-Redaktion,

dass der Staat Israel sich über das Völkerrecht, über Menschenrechte und über internationale Normen stellt, ist fast allen bekannt. Aber, dass deutsche Medien dieses Beispiel folgen, wenn es um den Staat Israel geht, ist uns zunächst einmal fremd. Die FAZ ist ein lebendiges Beispiel für dieses unverschämte Verhalten. Sie geht sogar soweit, dass sie versucht, besetzte palästinensische Gebiete, hier Bethlehem, zu Israel zuzuschlagen. Die Ankündigung vom gestrigen Tag ist so ein Beispiel.
 
19.12.2015

Israel

Keine fröhlichen Weihnachten in Bethlehem

Keine fröhlichen Weihnachten in Bethlehem
Mit dieser Aussage stellt sich die FAZ über das Völkerrecht. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Bethlehem liegt, ob Sie wollen oder nicht, immer noch in den von Israel besetzten Gebieten, eben als "Occupied Territories", die von der Völkergemeinschaft als solche definiert worden sind. Als Deutsch-Palästinenser, der seit fast 60 Jahren hier ansässig ist, bin höchst empört über Ihre Leichtfertigkeit, die mit nichts zu entschuldigen ist. 

Mit dieser Aussage stellen Sie sich, wie oben erwähnt, über das Völkerrecht. Es ist unerträglich, wenn Sie eigenmächtig und nach Gutdünken handeln und versuchen, bewusst oder aus Ignoranz, besetzte palästinensische Gebiete Israel zuzuschlagen. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel, daher inakzeptabel und mit Nachdruck zurück zu weisen. 

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass das ZDF denselben Fehler begangen hat, jedoch nach dem Protest, unverzüglich richtig gestellt und öffentlich korrigiert hat.


In der Hoffnung, Sie werden dem Beispiel folgen, fordere ich Sie hiermit auf, diese falsche Behauptung, Bethlehem gehöre zu Israel, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und zu korrigieren. Wegen der Dringlichkeit, erwarte ich eine sofortige Stellungnahme, dass die Klarstellung unentwegt erfolgen wird. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

CC an:
Auswärtiges Amt

Mit freudnlichen Grüßen
Name und Anschrift

Ersterscheinung: Online-Flyer Nr. 542  vom 23.12.2015

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22380
  


21.12.2015

Auch der WDR verstößt gegen das Völkerrecht

Beschwerde wegen falscher Information während des WDR-Weihnachtskonzerts am 19.12. 2015

An den Intendanten des WDR
Herrn Tom Buhrow


Sehr geehrter Herr Buhrow, 

dass der Staat Israel sich über das Völkerrecht, über Menschenrechte und über internationale Normen stellt, ist fast allen bekannt. Aber, dass deutsche Medien dieses Beispiel folgen, wenn es um den Staat Israel geht, bestätigt eine blinde Einseitigkeit und Willenlosigkeit dieser Medien. Das ZDF, die FAZ und jetzt der WDR sind lebendige Beispiele für dieses unverschämte Verhalten. Nach Protesten beim ZDF und FAZ wurden die Fehler unverzüglich korrigiert.



Die WDR-Moderatorin Susanne Wieseler kündigte das Weihnachtslicht (WDR-Adventskonzert am 19.12. 2015 aus der Kirche St. Mariä Himmelfahrt in Köln) mit den Worten an, es komme aus „Bethlehem in Israel" (1:02:00):

Mit dieser Aussage stellt sich auch der WDR über das Völkerrecht. Zu Ihrer Kenntnissnahme: Bethlehem liegt, ob Sie es wollen oder nicht, immer noch in den von Israel besetzten Gebieten, eben als "Occupied Territories", die von der Völkergemeinschaft als solche definiert worden sind. Ich merke hier an, jeder halbwegs gebildeter Mensch weiß, dass Bethlehem im Westjordanland (Palästina) liegt! Als Deutsch-Palästinenser, der seit fast 60 Jahren hier ansäßig ist, bin höchst empört über Ihre Leichtfertigkeit und Ihren Täuschungsversuch, die mit nichts zu entschuldigen sind. Es ist unerträglich, wenn Sie eigenmächtig und nach Gutdünken handeln und versuchen, bewusst oder aus Ignoranz, besetzte palästinensische Gebiete Israel zuzuschlagen. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel, daher inakzeptabel und mit Nachdruck zurück zu weisen. 

In der Hoffnung, Sie werden dem Beispiel vom ZDF und FAZ folgen, fordere ich Sie hiermit auf, Ihre falsche Behauptung, Bethlehem gehöre zu Israel, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und zu korrigieren. Wegen der Dringlichkeit, erwarte ich eine sofortige Stellungnahme, dass die öffentliche Klarstellung unentwegt erfolgen wird. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.

CC an:
Auswertiges Amt


Mit freundlichen Grüßen
Name u. Anschrift


WDR antwortet  am 22.12.2015


Sehr geehrter Herr Musa,

ihre Mail ist an mich weitergeleitet worden und ich möchte mich hiermit bei Ihnen in aller Form für meinen Fehler entschuldigen, es tut mir aufrichtig leid, dass ich Sie verärgert habe. Mir ist natürlich grundsätzlich bewusst, dass die Stadt Bethlehem nicht “in Israel” liegt.

Zur Erklärung vielleicht: Ich wollte eine Verbindung schaffen zwischen dem Musiker, der vorher zu hören war. Er ist gerade auf Konzertreise in Deutschland unterwegs und in Israel zu Hause. Danach kamen die Mädchen vom Mädchenchor mit dem Friedenslicht aus Bethlehem. An der Stelle ist der Fehler passiert, ich wollte einfach nur die Parallele aufzeigen. Beim freien Sprechen ist das dann leider falsch geworden. Allerdings denke ich schon, dass sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, worum es mir ging: Die geographische Nähe aufzuzeigen. 

Es liegt mir völlig fern, eine politische oder das Völkerrecht betreffende Aussage zu machen – erst recht in diesem Zusammenhang, einem Adventskonzert.

Ich hoffe Sie können meine Entschuldigung akzeptieren.

Mit besten Grüßen!

Susanne Wieseler 




Von: Izzeddin Musa [mailto:izzeddin.gaza@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 22. Dezember 2015 19:06
An: hsk.redaktion@geschichte.hu-berlin.de; Bergmann Stefan
Cc: 310-RL@auswaertiges-amt.de; Khouloud Daibes; info@palaestina.org
Betreff: Deutsche Medien und das Völkerrecht


Deutsche Medien verstoßen gegen das Völkrrecht 


An den Chefredakteur der Zeitschrift "Damals. Das Magazin für Geschichte"
Herrn Stefan Bergmann


Sehr geehrter Herr Bergmann,

als Deutscher palästinensischer Abstammung, der seit fast 60 Jahren hier ansäßig ist, hängt es mir langsam zum Halse raus, immer auf die Übertritte deutscher Medien zu reagieren und zu protestieren, wenn sie versuchen, palästinensische Gebiete als israelische bezeichnen. Darüber bis höchst empört über diese Leichtfertigkeit, die mit nichts zu entschuldigen ist. 

In der Ausgabe 12 – 2015, S. 16  Ihrer Zeitschrift "Damals, ..."  lese ich in einer Bildunterschrift: "bei Hebron (im heutigen Israel) ..."

Vorab, und zu Ihrer Kenntnis: Ob Sie es wollen oder nicht, weder Bethlehem noch Hebron liegen in Israel. Hier drängen sich Fragen auf: Handelt es sich um einen Irrtum? Liegt hier etwa Unwissenheit vor? Oder ist es etwa einfach Ignoranz? Oder liegt gar eine Absicht dahinter? Betrachten Sie sich evtl. als Teil des israelischen Hasbara-Ministeriums? Oder ist es eine totale Unkenntnis geographischer und völkerrechtlicher Verhältnisse der Region? 

Dass der Staat Israel sich über das Völkerrecht, über Menschenrechte und über internationale Normen stellt, ist fast allen bekannt. Aber, dass deutsche Medien dieses Beispiel folgen, wenn es um den Staat Israel geht, ist uns zunächst einmal fremd. Das ZDF, die FAZ, der WDR sind lebendige Beispiele für dieses unverschämte Verhalten. Sie versuchten nämlich alle besetzte palästinensische Gebiete, zu Israel zuzuschlagen. Mit dieser Aussage stellen Sie sich über das Völkerrecht, über IGH- und EuGH-Urteile. 

Wieder zu Ihrer Kenntnissnahme: Bethlehem und Hebron liegen immer noch in den von Israel besetzten Gebieten, eben als "Occupied Territories", die von der Völkergemeinschaft als solche definiert worden sind. Es ist unerträglich, wenn Sie und andere Medien eigenmächtig und nach Gutdünken handeln und versuchen, bewusst oder aus Ignoranz, besetzte palästinensische Gebiete Israel zuzuschlagen. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel, daher inakzeptabel und mit Nachdruck zurück zu weisen. 

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass das ZDF, die FAZ und der WDR denselben Fehler begangen hatten, jedoch nach dem Protest, unverzüglich richtig gestellt und öffentlich korrigiert hat.



WDR postalisch - s. Anhang

In der Hoffnung, Sie werden deren Beispiel folgen, fordere ich Sie hiermit auf, diese falsche Behauptung, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und in der nächsten Ausgabe zu korrigieren. Wegen der Dringlichkeit, erwarte ich eine sofortige Stellungnahme, dass die Klarstellung unentwegt in Ihrer nächsten Ausgabe erfolgen wird. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.


CC an:
Auswertiges Amt
Palästinensische Mission


Mit freundlichen Grüßen
Name + Kontaktdaten



Und hier die Antwort:


Gesendet: Mittwoch, 23. Dezember 2015 um 09:25 Uhr
Von: "Bergmann Stefan" <Stefan.Bergmann@konradin.de>
An: "Izzeddin Musa" <izzeddin.gaza@gmx.de>
Betreff: AW: Deutsche Medien und das Völkerrecht


Sehr geehrter Herr Dr. Musa,

Dank für den Hinweis.

Sie sind nicht der Einzige, der bemerkt hat, dass die Verbindung „Hebron (im heutigen Israel)“ wegen der damit verbundenen komplexen völkerrechtlichen Streit- und Rechtsfragen sowie der grundsätzlich aufgeladenen politischen Lage in der gesamten Region problematisch ist. Um es klarzustellen: DAMALS hatte nicht vor, sich mit diesen vier Wörtern in die große Politik einzumischen. Wir wollten also kein politisches Statement abgeben, was uns als Geschichtsmagazin fern liegt, sondern wir haben ganz schlicht einen Fehler produziert. Richtig hätte es heißen müssen „Hebron (Westjordanland)“, um die Stadt schlicht zu verorten. Ich bitte Sie, uns diese mangelnde Präzision nachzusehen.

Fehler machen uns – weder mir als Verantwortlichem noch der Redaktion insgesamt – keinen Spaß. Im Gegenteil: Sie bringen die Leser und die Redaktion um einen Teil des Lohns, der mit der Mühe der einmonatigen Produktion unseres Heftes verbunden ist. Aber: Fehler passieren, auch wenn höchste Sorgfalt angewandt wird – bei uns ebenso wie in jeder anderen Branche. Nur dass man sie in einem Printprodukt schwarz auf weiß nachlesen kann.

Zu Ihrer Information: DAMALS gehört zu den Presseerzeugnissen, die noch drei komplette Korrekturdurchgänge haben: den des Autors (der den fertigen Text inkl. der Bildunterschriften noch einmal liest) und die beiden internen (Schlussredaktion und Redaktion, die ebenfalls das gesamte Heft Seite für Seite systematisch auf Fehler/Unklarheiten durchsuchen). Was dabei nicht gefunden wird, steht – leider – in der Ausgabe. Dennoch geben wir uns jeden Monat erneut allergrößte Mühe, jegliche Art von Fehlern oder Ungenauigkeiten vor Erscheinen unseres Heftes zu tilgen.

Wir werden in einer folgenden Ausgabe eine entsprechende Korrektur vornehmen.

Soweit meine Anmerkungen. Ich fürchte, ich werde Sie nicht überzeugen.

Meinen Tag verbringe ich heute übrigens mit der Schlusskorrektur des kommenden Heftes, das hoffentlich möglichst fehlerlos gelingt. Vielleicht schauen Sie sich unser Erzeugnis einfach einmal an. Es lohnt sich.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für erholsame Feiertage

Stefan Bergmann
 


Stuttgarter Zeitung

Von: Izzeddin Musa [mailto:izzeddin.gaza@gmx.de]
Gesendet: Samstag, 26. Dezember 2015 16:46
An: STZ-Eingang; izzeddin.gaza@gmx.de
Cc: eick@presserat.de; nfo@palaestina.org; 310-RL@auswaertiges-amt.de
Betreff: Stuttgarter Zeitung und das Völkerrecht

Deutsche Medien verletzen internationale Normen

An den Chefredakteur der Stuttgarter Zeitung
Herr Joachim Dorfs,

in Ihrer Zeitung vom 21.12-2015 finde ich den Beitrag “ Viel Platz in der Herberge“ von Inge Günther vom  21.12. 2015, zu dem die Redaktion eigenmächtig (!) die Überschrift hinzugefügt hat:

"Israel – Beim Streifzug durch das vorweihnachtliche Bethlehem fällt Markus Lanz auf, den auch dort das Publikum liebt.“

Zu Ihrer Kenntnis: Ob Sie es wollen oder nicht, Sie können Bethlehem nicht in Israel unterbringen". Mit Ihrer Aussage stellen Sie sich über das Völkerrecht, über IGH-, EuGH-Urteile und andere internationale Normen. Bethlehem liegt immer noch in den von Israel besetzten Gebieten, eben als "Occupied Territories", die von der Völkergemeinschaft als solche definiert und anerkannt worden sind. Ich merke hier an, jeder halbwegs gebildeter Mensch weiß, dass Bethlehem im Westjordanland (Palästina) liegt! Als Deutsch-Palästinenser, der seit fast 60 Jahren hier ansässig ist, bin ich höchst empört über Ihre Leichtfertigkeit und Ihren Täuschungsversuch, die mit nichts zu entschuldigen sind. Es ist unerträglich, wenn Sie eigenmächtig und nach Gutdünken handeln und versuchen, bewusst oder aus Ignoranz, besetzte palästinensische Gebiete Israel zuzuschlagen. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel, daher inakzeptabel und mit Nachdruck zurück zu weisen. Der redaktionelle Fehler (?) ist nicht auf "mangelnde Präzision" zurückzuführen, sondern auf Unwissenheit sowie auf politische und juristische Beliebigkeit.

Es ist bezeichnend für die Qualität deutscher Medien, dass bei Korrekturdurchgängen der Redaktion solche Fehler nicht auffallen. Der Vorgang ist ein Indiz dafür, wie die israelische Indoktrination und die Servilität der deutschen Politik im Verlauf eines halben Jahrhunderts die Köpfe vernebelt haben.

Das ZDF, die FAZ, der WDR und die Monatszeitschrift "DAMALS. Das Magazin für Geschichte" hatten einen ebenso schweren Fehler begangen und  Bethlehem, bzw. Hebron in Israel angesiedelt, sahen sich aber nach einer Vielzahl von Protesten zu einer Korrektur veranlasst und haben sich auch schriftlich oder via Mail bei mir förmlich entschuldigt:


In der Hoffnung, Sie werden dem Beispiel vom ZDF, FAZ, WDR und der Zeitschrift DAMALS folgen, fordere ich Sie hiermit auf, Ihre falsche Behauptung, Bethlehem gehöre zu Israel, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und entsprechend zu korrigieren. Eine sofortige Stellungnahme, dass die öffentliche Klarstellung unentwegt erfolgen wird, ist erforderlich wie dringlich. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

  Name + Kontaktdaten

CC an:
Auswertiges Amt
Palästinensische Mission / Botschafterin Palästinas
Deutscher Presserat



Stuttgarter antwortet:


Gesendet: Montag, 28. Dezember 2015 um 16:40 Uhr
Von: STZ-Leserforum <Leserforum@stz.zgs.de>
An: "'Izzeddin Musa'" <izzeddin.gaza@gmx.de>
Betreff: AW: Stuttgarter Zeitung und das Völkerrecht
Sehr geehrter Herr Musa,

Vielen Dank für Ihre Mail. Zu unserem Layout gehört ein fett gedrucktes Wort am Beginn der Unterzeile, Schlagwort genannt. Dies ersetzt nicht die früher verwendete und in anderen Zeitungen übliche Ortsmarke, also eine geografische Angabe, wo die Geschichte spielt, sondern soll ein Schlaglicht auf die Geschichte werfen. Das kann eine regionale Einordung sein oder den Themenkreis der Geschichte charakterisieren. In diesem Sinne ist die Unterzeile

Israel   Beim Streifzug durch das vorweihnachtliche Bethlehem fällt Markus Lanz auf, den auch dort das Publikum liebt

von mir getextet worden. Keinesfalls sollte damit im Sinne des Völkerrechts die Westbank zu Israel geschlagen werden. Ich war selbst mehrmals in der Region und weiß um die Verhältnisse. Dass man die Unterzeile falsch interpretieren kann, ist natürlich unglücklich und in diesem Sinne wäre auch von meiner Seite  mehr Sensibilität vonnöten gewesen.


Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fuchs | Ressortleiter Die Dritte Seite



Und wir haken nach:


29.12.2015




Sehr geehrter Herr Fuchs,

vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich kommt es vor, dass man unbewusst oder irrtümlich eine unglückliche Ausdrucksweise wählt.

In Ihrem Falle kommt es mir darauf an, dass Sie diesen Fehler für die Leser Ihrer Zeitung kenntlich machen. Sonst habe ich ja nichts davon.

Für Ihre aufgebrachten Bemühungen danke ich bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Izzeddin Musa




Mail an RBB        27.12.2015


Falschmeldung "Weihnachtsvorbereitungen aus Bethlehem in Israel"

An die  Intendantin des RBB

Frau Dagmar Reim

Sehr geehrte  Frau Reim,

die Angabe unter Betreff, in Ihrer Nachrichtensendung inforadio am 24.12.2015,  ist falsch und stellt eine klare Verletzung des Völkerrechts.

Zu Ihrer Kenntnis: Ob Sie es wollen oder nicht, Sie können Bethlehem nicht in Israel ansiedeln". Mit Ihrer Aussage stellen Sie sich über das Völkerrecht, über IGH-, EuGH-Urteile und andere internationale Normen. Bethlehem liegt immer noch in den von Israel besetzten Gebieten, eben als "Occupied Territories", die von der Völkergemeinschaft als solche definiert und anerkannt worden sind. Ich merke hier an, jeder halbwegs gebildeter Mensch weiß, dass Bethlehem im Westjordanland (Palästina) liegt! Als Deutsch-Palästinenser, der seit fast 60 Jahren hier ansässig ist, bin ich höchst empört über Ihre Leichtfertigkeit und Ihren Täuschungsversuch, die mit nichts zu entschuldigen sind. Es ist unerträglich, wenn Sie eigenmächtig und nach Gutdünken handeln und versuchen, bewusst oder aus Ignoranz, besetzte palästinensische Gebiete Israel zuzuschlagen. Dieses Verhalten ist mit internationalem Recht nicht kompatibel, daher inakzeptabel und mit Nachdruck zurück zu weisen. Der redaktionelle Fehler (?) ist nicht auf "mangelnde Präzision" zurückzuführen, sondern auf Unwissenheit sowie auf politische und juristische Beliebigkeit.

Es ist bezeichnend für die Qualität deutscher Medien, dass bei Korrekturdurchgängen der Redaktion solche Fehler nicht auffallen. Der Vorgang ist ein Indiz dafür, wie die israelische Indoktrination und die Servilität der deutschen Politik im Verlauf eines halben Jahrhunderts die Köpfe vernebelt haben.

Das ZDF, die FAZ, der WDR und die Monatszeitschrift "DAMALS. Das Magazin für Geschichte" hatten einen ebenso schweren Fehler begangen und  Bethlehem, bzw. Hebron in Israel angesiedelt, sahen sich aber nach einer Vielzahl von Protesten zu einer Korrektur veranlasst und haben sich auch schriftlich oder via Mail bei mir förmlich entschuldigt:



In der Hoffnung, Sie werden dem Beispiel vom ZDF, FAZ, WDR und der Zeitschrift DAMALS folgen, fordere ich Sie hiermit auf, Ihre falsche Behauptung, Bethlehem gehöre zu Israel, unverzüglich öffentlich klar zu stellen und entsprechend zu korrigieren. Eine sofortige Stellungnahme, dass die öffentliche Klarstellung unentwegt erfolgen wird, ist erforderlich wie dringlich. Andernfalls werde ich juristischen Beistand in Anspruch nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Name + Kontaktdaten


CC an:
Auswertiges Amt
Palästinensische Mission / Botschafterin Palästinas
Deutscher Presserat


Auf unserem Schreiben kam eine lange und gute Entschuldigungsantwort von Frau Dagmar Reim.
 

Inforadio RBB

WG: rbb-Kontaktmail: "Weihnachtsvorbereitungen aus Bethlehem in Israel

Von: david.biesinger@rbb-online.de                       28.12.2015 um 14:54 Uhr 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Musa, 

haben Sie vielen Dank für Ihre eMail an Frau Reim, die wir intern an die Intendanz weitergeleitet haben. 

Eine kurze Rückmeldung kann ich Ihnen bereits direkt geben: Der von Ihnen kritisierte Fehler hat uns auch intern sehr geärgert. Er hätte nicht passieren dürfen, ist aber leider geschehen. Beim zweiten Einsatz der Meldung fiel der Fehler auf und wurde dann umgehend korrigiert. 
Ich habe mich der Sache heute sofort angenommen und mit dem zuständigen Redakteur gesprochen. Es war schlichtweg ein Versehen in der Alltagsroutine. Dem Kollegen wie der Redaktion ist selbstverständlich bekannt, dass Bethlehem in den palästinensischen Gebieten liegt. 

Diese Fehler - noch dazu am Heiligabend - tut uns besonders leid. 

Beste Grüße, 
David Biesinger 



Dr. David Biesinger

Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Inforadio - Programmchef
Multimediale Information - Leiter

Masurenallee 8-14
14057  Berlin
Telefon: +49 30 97993 37000
Telefax: +49 30 97993 37009
Mobil : +49 172 7623098
david.biesinger@rbb-online.de      

www.inforadio.de | www.rbb-online.de


Um Wiederholungen zu ersparen, gingen ähnliche Schreiben an:


An die Chefredaktion der FR
Arnd Festerling, Bascha Mika und Michael Bayer,
Hier nur Antwort: 

Gesendet: Montag, 28. Dezember 2015 um 17:27 Uhr
Von: "Festerling, Arnd" <A.Festerling@fr.de>
An: "'izzeddin.gaza@gmx.de'" <izzeddin.gaza@gmx.de>
Cc: "Mika, Bascha" <b.mika@fr.de>, "Bayer, Michael" <M.Bayer@fr.de>
Betreff: Ihre Mail an die FR
Sehr geehrter Herr Musa,

bitte entschuldigen Sie den schweren Fehler, den wir in der Berichterstattung über Bethlehem auf unserer Website gemacht haben. Er ist passiert, weil wir auf der Website fr-online Artikel geografisch zuordnen, fatalerweise ist dabei Bethlehem in die Rubrik Israel eingeordnet worden.
Das ist selbstverständlich falsch und das wissen wir auch. Sie mögen das daran sehen, dass unsere Autorin in dem Text und wir in der gedruckten Ausgabe der FR diesen Fehler nicht gemacht haben.
                   
Ich bitte Sie, bei aller berechtigten Kritik an der Fehlleistung, zu bedenken, dass die Frankfurter Rundschau eine lange Tradition der fairen Berichterstattung über Palästina und Israel hat. Deswegen sollten Sie diesen Fehler nicht zum Maßstab Ihres Urteils über die Zeitung machen.
Ich weise daher in aller Schärfe unfaire und aktuell wie historisch durch nichts zu belegende Unterstellungen zurück, die davon ausgehen, die Redaktion der Frankfurter Rundschau habe hier mit Absicht gehandelt.

Arnd Festerling
Chefredakteur
 
Um nicht die ganze Liste jetzt und heir aufzuführen, da es sich stets wiederholt, viele andere wurden mit dem gleichen Schreiben konfrontiert. Alle haben geantwortet und sich förmlich entschuldigt. 

Haben sie wirklich alle nicht vorher gewusst, dass sie damit einen eklatanten Fehler gemacht haben? Wir lassen es einfach so stehen!

 

5 Kommentare:

  1. An den Chefredakteur der Zeitschrift "Damals. Das Magazin für Geschichte", Herrn Stefan Bergmann


    Sehr geehrter Herr Bergmann,

    in der Ausgabe 12 – 2015, S. 16 Ihrer Zeitschrift "Damals" lese ich in einer Bildunterschrift:

    “bei Hebron (im heutigen Israel) . . . “

    Seit wann liegt Hebron im Staatsgebiet von Israel?

    Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten vom 9.7. 20004 festgestellt, dass das Westjordanland von Israel besetztes Gebiet ist (UN: Occupied Palestinian Territories) und
    daher die Vierte Genfer Konvention anzuwenden ist, die der Staat Israel 1951 ratifiziert hat.

    Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom 25.2. 2010 entschieden, dass das EU-Assoziierungsabkommen nicht für die von Israel besetzten Gebiete Anwendung findet (Az: C-386/08).

    Der Bundesfinanzhof hat in einem am 15.5. 2013 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (Az.: VII R 6/12).

    Die EU hat in einer verbindlichen Richtlinie festgestellt, dass keine EU-Fördermittel für die von Israel besetzten Gebiete gewährt werden dürfen, da sie nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören (EU-Amtsblatt 19.7. 2013).

    Das ZDF hat unlängst eine Korrektur veröffentlicht, nachdem es in irreführender Weise Bethlehem in Israel angesiedelt hatte:

    http://www.heute.de/zdf-in-eigener-sache-korrekturen-37527168.html

    Ich erwarte von Ihnen, dass Sie im nächsten Heft Ihrer Zeitschrift "Damals" eine entsprechende Korrektur veröffentlichen.

    Außerdem werde ich mich an den Deutschen Presserat wenden.

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles werde ich diese Mail auch an das Auswärtige Amt und an die palästinensische Botschafterin in Berlin, Frau Dr. Khouloud Daibes senden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Breidert


    Dr. Martin Breidert
    Beueler Kreuz 1
    D-53604 Bad Honnef
    02224-9118059
    martin.breidert@gmx.de

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  2. Liebe Freunde Palästinas,



    wir wollten uns noch einmal persönlich bei Ihnen für Ihre Einsatz und die Unterstützung bedanken.

    Nachfolgend senden wir Ihnen zur Kenntnisnahme das Schreiben der Palästinensischen Mission an das ZDF und den WDR.

    Die FAZ und die Hörzu werden im Laufe des Tages noch angeschrieben.



    Die Palästinensische Mission wünscht Ihnen ein frohes Fest und ein gesunde Jahr 2016.







    Mit freundlichen Grüßen



    Palästina_Staatswappen

    Palästinensische Mission

    Rheinbabenallee 8

    14199 Berlin



    Tel.: + 49 (0) 30 - 20 61 77 - 30

    Fax: + 49 (0) 30 - 20 61 77 - 10

    Internet: www.palaestina.org

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  3. Dr. Martin Breidert Bad Honnef, 17.12. 2015
    Beueler Kreuz 1
    D-53604 Bad Honnef
    Tel. 02224-9118059
    martin.breidert@gmx.de
    Verwaltungsgericht Mainz
    Ernst-Ludwig-Straße 9
    55116 Mainz
    per E-Mail und per Einwurfeinschreiben
    Antrag auf Eilentscheidung
    Dr. Martin Breidert, Beueler Kreuz 1, 53604 Bad Honnef – Kläger –
    gegen
    Zweites Deutsches Fernsehen, vertreten durch Dr. Thomas Bellut, Intendant des ZDF,
    ZDF-Str. 1, 55127 Mainz – Beklagter -
    Antrag auf Eilentscheidung:
    Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) wird verpflichtet, in der Anmoderation zum Weihnachtskonzert aus Bethlehem, das am 24. Dezember 2015, 19.15 Uhr gesendet wird, in geeigneter Weise richtigzustellen, dass Bethlehem nicht zum israelischen Staatsgebiet gehört.
    Begründung:
    Da es um eine Sendung am 24. Dezember 2015 geht, stellt der Kläger einen Eilantrag.
    Das ZDF hatte in seiner Programmvorschau im Internet angekündigt, das Weihnachtskonzert, das am 24. Dezember gesendet werden soll, sei in „Bethlehem, Israel“ aufgenommen worden.
    Völkerrechtlich gehört Bethlehem nicht zum Staat Israel.
    Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten vom 9.7. 20004 festgestellt, dass das Westjordanland von Israel besetztes Gebiet ist (UN: Occupied Palestinian Territories) und daher die Vierte Genfer Konvention anzuwenden ist, die der Staat Israel 1951 ratifiziert hat.
    Der EuGH hat in einem Urteil vom 25.2. 2010 entschieden, dass das EU-Assoziierungsabkommen nicht für die von Israel besetzten Gebiete Anwendung findet (Az: C-386/08).
    Der Bundesfinanzhof hat in einem am 15.5. 2013 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (Az.: VII R 6/12).
    Die EU hat in einer verbindlichen Richtlinie festgestellt, dass keine EU-Fördermittel für die von Israel besetzten Gebiete gewährt werden dürfen, da sie nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören (EU-Amtsblatt 19.7. 2013).
    Das ZDF hat das Programm mit den völkerrechtswidrigen Angaben den Printmedien überlassen, so dass das ZDF die Verantwortung für diese Falschmeldung in den Printmedien trägt.
    Exemplarisches Beweismittel: Programmzeitschrift „Hörzu“ vom 11.12. 2015, S. 110
    Mit Mail vom 13.12. 2015 hat der Kläger den Beklagten aufgefordert, ihm bis zum 16.12. 2015 mitzuteilen, dass die falsche Angabe im Internet korrigiert worden ist. Die Korrektur im Internet ist inzwischen erfolgt, ohne dass der Beklagte den Kläger davon in Kenntnis gesetzt hat. Mit dieser Korrektur hat das ZDF eingestanden, dass die Angabe „Bethlehem, Israel“ falsch war.
    Ferner hat der Kläger mit Mail vom 13.12. 2015 den Beklagten aufgefordert, am 24. 12. 2015 in der Anmoderation zur Sendung auf den bedauerlichen Fehler in den Printmedien hinzuweisen, für den der Beklagte die Verantwortung trägt. Der Beklagte hat auf diese Forderung nicht reagiert.
    Das ZDF als öffentlich-rechtliche Anstalt hat mit der völkerrechtswidrigen Angabe, Bethlehem gehöre zum Staat Israel, gegen § 3, Abs. Satz 1 seiner Satzung verstoßen, auch gegen Art. 25 GG.
    N.B. Man stelle sich vor, das ZDF würde einen Beitrag aus Sewastopol auf der Krim senden und würde den Beitrag ankündigen mit „Sewastopol, Russische Föderation“ – undenkbar.
    Dr. Martin Breidert






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  4. Dr. Martin Breidert Bad Honnef, 17.12. 2015
    Beueler Kreuz 1
    D-53604 Bad Honnef
    Tel. 02224-9118059
    martin.breidert@gmx.de

    Deutscher Presserat
    Postfach 10 05 49
    10565 Berlin
    Beschwerde gegen „Hörzu“ vom 11.12. 2015, S. 110

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Das TV-Magazin „Hörzu“ vom 11.12. 2015, S. 110 kündigt ein Weihnachtskonzert in „Bethlehem, Israel“ an (s. Anlage).
    Völkerrechtlich gehört Bethlehem nicht zum Staat Israel. Die Zeitschrift „Hörzu“ missachtet in grob fahrlässiger Weise das Völkerrecht.
    Der Internationale Gerichtshof hat in einem Gutachten vom 9.7. 20004 festgestellt, dass das Westjordanland von Israel besetztes Gebiet ist (UN: Occupied Palestinian Territories) und daher die Vierte Genfer Konvention anzuwenden ist, die der Staat Israel 1951 ratifiziert hat.
    Der EuGH hat in einem Urteil vom 25.2. 2010 entschieden, dass das EU-Assoziierungsabkommen nicht für die von Israel besetzten Gebiete Anwendung findet (Az: C-386/08).
    Der Bundesfinanzhof hat in einem am 15.5. 2013 veröffentlichten Urteil die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt (Az.: VII R 6/12).
    Die EU hat in einer verbindlichen Richtlinie festgestellt, dass keine EU-Fördermittel für die von Israel besetzten Gebiete gewährt werden dürfen, da sie nicht zum israelischen Staatsgebiet gehören (EU-Amtsblatt 19.7. 2013).
    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Martin Breidert

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  5. Liebe Mitstreiter_innen, Freunde und Kollegen_innen,

    das ZDF, die FAZ, der WDR (auch mit Schreiben förmlich entschuldigt) und nun der Chefredakteur der Zeitschrift "Damals. ..." haben sich, ohne Wenn und Aber, zu ihren Fehlern bekannt und haben bereits korrigiert oder sie werden es z.geg. Zt. tun. Das heißt, unsere Mühe hat sich gelohnt. Aber wer weiß, wie viele andere Medien solche Behauptungen aufstellen, die wir leider nicht merken.

    Weihnachtliche Grüße
    Izzeddin Musa

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